Zypries unterstützt Heidelberger Appell der Verleger und Autoren

Berlin –

Zypries unterstützt Heidelberger Appell der Verleger und Autoren

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries unterstützt die Kritik der 1.300 Verleger und Autoren an der Vorgehensweise des US-Unternehmens Google im sogenannten „Heidelberger Appell“.

„Den Unmut der Verleger und Autoren über die Vorgehensweise von Google kann ich gut nachvollziehen. Das Verhalten von Google, Bücher in großem Umfang ohne Einwilligung der Rechtsinhaber zu digitalisieren und zu veröffentlichen und erst danach über Vergütungen zu verhandeln, ist nicht akzeptabel. Es ist nun wichtig, dass die betroffenen deutschen Autoren und Verleger mit einer Stimme sprechen. Es ist richtig, dass die VG Wort und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels gemeinsam im Interesse der Betroffenen handeln“, erklärte die Bundesjustizministerin.

In dem sogenannten „Heidelberger Appell“ wirbt eine Vielzahl von Verlegern und Autoren für die Publikationsfreiheit und den Schutz der Urheberrechte. Sie werfen Google Urheberrechtsverstöße im großen Stil vor. Google hat ohne Einwilligung der Rechtsinhaber ca. sieben Millionen Bücher aus amerikanischen Bibliotheken eingescannt, um sie zum Aufbau einer Datenbank und für die Anzeige von kurzen Auszügen im Internet in den USA zu nutzen. Hierunter befinden sich auch viele deutsche Bücher. Die amerikanischen Autoren- und Verlegerverbände haben wegen der Verletzung von Urheberrechten gegen Google in den USA geklagt. Bei dieser Klage handelt es sich um eine sogenannte „class action“. Die Entscheidung bei einer „class action“ wirkt nicht nur für die Parteien des Rechtsstreits, sondern für alle Mitglieder einer „class“, also etwa für die gesamte Autorengemeinschaft. Dieser Rechtsstreit wurde durch einen Vergleich beigelegt, der allerdings noch abschließend gebilligt werden muss. Der Vergleich erfasst auch deutsche Autoren und Verlage, soweit es um urheberrechtlich geschützte Nutzungen ihrer Bücher in den USA geht. Der sehr umfangreiche und komplizierte Vergleichstext sieht vor, dass Google in Zukunft Werke in verschiedener Weise nutzen darf. Am weitesten gehen die sogenannten „display uses“, die auch den Online-Verkauf von Büchern erlauben. Die Rechtsinhaber müssen diesen Nutzungen nur zustimmen, wenn die Werke noch lieferbar sind. Bei vergriffenen Werken haben sie lediglich die Möglichkeit, solche Nutzungen zu verbieten. Auf der anderen Seite ist für alle Bücher, die bis zum 5. Mai 2009 digitalisiert werden oder bereits digitalisiert worden sind, eine Vergütung in Höhe von 60 US-Dollar pro Buch vorgesehen. Wer aus diesem Vergleich aussteigen oder hiergegen Einwände vorbringen will, muss dies bis zum 5. Mai 2009 über die Seite www.googlebooksettlement.comtun.

„Ich rufe alle Betroffenen auf, bis zum Ablauf der Frist am 5. Mai 2009 gut zu überlegen, ob sie den Vergleich mittragen oder aussteigen wollen“, appellierte die Bundesjustizministerin an Autoren und Verleger. „In Deutschland wäre ein solches Szenario nicht denkbar. Das deutsche Recht kennt keine „class action“. Bei uns kann jeder Rechtsinhaber für sich entscheiden, ob und wie er sich mit Google einigen will. Nach deutschem Urheberrecht dürfen Bücher nur mit der Einwilligung der Rechtsinhaber digitalisiert und online gestellt werden. Wird das Werk ohne ihre Zustimmung im Internet veröffentlicht, können sie nicht nur Schadensersatz verlangen, sondern auch die Löschung und das Unterlassen weiterer rechtswidriger Nutzungen in der Zukunft. Der Schutz der Urheber war mir schon immer ein wichtiges Anliegen. Zuletzt haben wir mit dem Gesetz zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums, das am 1. September 2008 in Kraft getreten ist, den Kreativen in Deutschland ein wichtiges Instrument im Kampf gegen die Internetpiraterie an die Hand gegeben. Darüber hinaus arbeiten wir derzeit auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene an Mechanismen, mit denen wir Urheber vor den digitalen Missbrauchsmöglichkeiten schützen können. Hierbei werden wir natürlich auch die Auswirkungen der im Heidelberger Appell angesprochenen „Open-Access-Bewegung“ sorgfältig beobachten“ sagte Zypries weiter.

Mehr Informationen über das Thema Urheberrechte finde Sie auf der Homepage des BMJ unter www.bmj.bund.de.

Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Dr. Thorsten Bauer, Dr. Katharina Jahntz, Harald Schütt, Ulrich Staudigl
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 01888 580-9030
Telefax 01888 580-9046
presse@bmj.bund.de

Berlin

Zypries unterstützt Heidelberger Appell der Verleger und Autoren

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries unterstützt die Kritik der 1.300 Verleger und Autoren an der Vorgehensweise des US-Unternehmens Google im sogenannten „Heidelberger Appell“.

„Den Unmut der Verleger und Autoren über die Vorgehensweise von Google kann ich gut nachvollziehen. Das Verhalten von Google, Bücher in großem Umfang ohne Einwilligung der Rechtsinhaber zu digitalisieren und zu veröffentlichen und erst danach über Vergütungen zu verhandeln, ist nicht akzeptabel. Es ist nun wichtig, dass die betroffenen deutschen Autoren und Verleger mit einer Stimme sprechen. Es ist richtig, dass die VG Wort und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels gemeinsam im Interesse der Betroffenen handeln“, erklärte die Bundesjustizministerin.

In dem sogenannten „Heidelberger Appell“ wirbt eine Vielzahl von Verlegern und Autoren für die Publikationsfreiheit und den Schutz der Urheberrechte. Sie werfen Google Urheberrechtsverstöße im großen Stil vor. Google hat ohne Einwilligung der Rechtsinhaber ca. sieben Millionen Bücher aus amerikanischen Bibliotheken eingescannt, um sie zum Aufbau einer Datenbank und für die Anzeige von kurzen Auszügen im Internet in den USA zu nutzen. Hierunter befinden sich auch viele deutsche Bücher. Die amerikanischen Autoren- und Verlegerverbände haben wegen der Verletzung von Urheberrechten gegen Google in den USA geklagt. Bei dieser Klage handelt es sich um eine sogenannte „class action“. Die Entscheidung bei einer „class action“ wirkt nicht nur für die Parteien des Rechtsstreits, sondern für alle Mitglieder einer „class“, also etwa für die gesamte Autorengemeinschaft. Dieser Rechtsstreit wurde durch einen Vergleich beigelegt, der allerdings noch abschließend gebilligt werden muss. Der Vergleich erfasst auch deutsche Autoren und Verlage, soweit es um urheberrechtlich geschützte Nutzungen ihrer Bücher in den USA geht. Der sehr umfangreiche und komplizierte Vergleichstext sieht vor, dass Google in Zukunft Werke in verschiedener Weise nutzen darf. Am weitesten gehen die sogenannten „display uses“, die auch den Online-Verkauf von Büchern erlauben. Die Rechtsinhaber müssen diesen Nutzungen nur zustimmen, wenn die Werke noch lieferbar sind. Bei vergriffenen Werken haben sie lediglich die Möglichkeit, solche Nutzungen zu verbieten. Auf der anderen Seite ist für alle Bücher, die bis zum 5. Mai 2009 digitalisiert werden oder bereits digitalisiert worden sind, eine Vergütung in Höhe von 60 US-Dollar pro Buch vorgesehen. Wer aus diesem Vergleich aussteigen oder hiergegen Einwände vorbringen will, muss dies bis zum 5. Mai 2009 über die Seite www.googlebooksettlement.comtun.

„Ich rufe alle Betroffenen auf, bis zum Ablauf der Frist am 5. Mai 2009 gut zu überlegen, ob sie den Vergleich mittragen oder aussteigen wollen“, appellierte die Bundesjustizministerin an Autoren und Verleger. „In Deutschland wäre ein solches Szenario nicht denkbar. Das deutsche Recht kennt keine „class action“. Bei uns kann jeder Rechtsinhaber für sich entscheiden, ob und wie er sich mit Google einigen will. Nach deutschem Urheberrecht dürfen Bücher nur mit der Einwilligung der Rechtsinhaber digitalisiert und online gestellt werden. Wird das Werk ohne ihre Zustimmung im Internet veröffentlicht, können sie nicht nur Schadensersatz verlangen, sondern auch die Löschung und das Unterlassen weiterer rechtswidriger Nutzungen in der Zukunft. Der Schutz der Urheber war mir schon immer ein wichtiges Anliegen. Zuletzt haben wir mit dem Gesetz zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums, das am 1. September 2008 in Kraft getreten ist, den Kreativen in Deutschland ein wichtiges Instrument im Kampf gegen die Internetpiraterie an die Hand gegeben. Darüber hinaus arbeiten wir derzeit auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene an Mechanismen, mit denen wir Urheber vor den digitalen Missbrauchsmöglichkeiten schützen können. Hierbei werden wir natürlich auch die Auswirkungen der im Heidelberger Appell angesprochenen „Open-Access-Bewegung“ sorgfältig beobachten“ sagte Zypries weiter.

Mehr Informationen über das Thema Urheberrechte finde Sie auf der Homepage des BMJ unter www.bmj.bund.de.

Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Dr. Thorsten Bauer, Dr. Katharina Jahntz, Harald Schütt, Ulrich Staudigl
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 01888 580-9030
Telefax 01888 580-9046
presse@bmj.bund.de