SWR-Rundfunkrat berät Verfahren zum Drei-Stufen-Test Neuer Ausschuss tritt zu konstituierender…

Stuttgart –

SWR-Rundfunkrat berät Verfahren zum Drei-Stufen-Test Neuer Ausschuss tritt zu konstituierender Sitzung zusammen

Mainz. Der Rundfunkrat des Südwestrundfunks (SWR) hat sich in seiner heutigen Sitzung (Freitag, 27. März 2009) mit dem weiteren Verfahren beim Drei-Stufen-Test befasst. Das Gremium wählte 15 Mitglieder des Rundfunkrates für den Drei- Stufen-Test-Ausschuss und bestätigte drei Mitglieder des Verwaltungsrates für diesen Ausschuss. Im Anschluss an die Rundfunkratssitzung trat der Ausschuss zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Aufgabe dieses Ausschusses ist es, die Beschlüsse des Rundfunkrates im Rahmen des Drei-Stufen-Tests vorzubereiten und den gesamten Prozess zu steuern. Laut dem 12.
Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der am 1. Juni 2009 in Kraft tritt, müssen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten jedes neue oder wesentlich veränderte digitale Angebot durch den zuständigen Rundfunkrat genehmigen lassen. Die Gremien richten sich bei der Prüfung nach dem sogenannten Drei- Stufen-Test. Hierfür müssen die Rundfunkanstalten darlegen, inwieweit ein neues Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht, inwieweit es in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt, und welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist.

Für die ARD-Gemeinschaftsangebote hatte die ARD- Hauptversammlung bereits am 25. November 2008 ein Verfahren zur Genehmigung von neuen oder veränderten Angeboten von Telemedien beschlossen. Dieses ARD-Genehmigungsverfahren muss nun vom SWR in eigenes Anstaltsrecht überführt werden.
Darüber hinaus beschloss der Rundfunkrat das Genehmigungsverfahren für neue oder veränderte Telemedien des SWR und für ausschließlich im Internet verbreitete Hörfunkprogramme.

Der Vorsitzende des Rundfunkrats Harald Augter betonte, dass die Arbeit des Rundfunkrates in den beiden nächsten zwei Jahren (Die Verfahren zur Überführung des Telemedienbestandes müssen spätestens bis zum 31. August 2010 abgeschlossen sein) ganz wesentlich durch die neue Aufgabe geprägt sein werde. Augter: „Die Durchführung dieses Verfahrens ist eine rundfunkhistorische Bewährungsprobe für das System der pluralistischen Kontrolle des Rundfunks. Auf dem Spiel steht die Glaubwürdigkeit der systeminternen Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Erstmals in der Geschichte des Rundfunks werden die Aufsichtsorgane verpflichtet, nach außen und Dritten gegenüber tätig zu werden. Was bisher im Ermessen der Gremien lag, wird nunmehr zu einer gesetzlichen Aufgabe. Darin liegt eine wesentliche Erweiterung von Funktion und Arbeitsfeld der Aufsichtsorgane.“ Augter ergänzte, dass dies auch Auswirkungen auf die Struktur und die Organisation der Gremien habe. Hierzu stimmte der SWR-Rundfunkrat zu, für die Vorbereitungsphase des Drei-Stufen-Tests zwei externe Berater bei Bedarf bis zur nächsten Sitzung des Rundfunkrats am 3. Juli 2009 in Baden-Baden zu beauftragen. Dann soll die weitere Vorgehensweise bei der personellen Unterstützung beraten werden. SWR-Intendant Peter Boudgoust hatte bereits im Dezember 2008 zugesagt, dass die SWR-Gremien zur Bewältigung des Prüfverfahrens finanziell und personell unterstützt würden.

Pressekontakt: Wolfgang Utz, Tel.: 07221/929-2785, E-Mail: wolfgang.utz@swr.de

Stuttgart

SWR-Rundfunkrat berät Verfahren zum Drei-Stufen-Test Neuer Ausschuss tritt zu konstituierender Sitzung zusammen

Mainz. Der Rundfunkrat des Südwestrundfunks (SWR) hat sich in seiner heutigen Sitzung (Freitag, 27. März 2009) mit dem weiteren Verfahren beim Drei-Stufen-Test befasst. Das Gremium wählte 15 Mitglieder des Rundfunkrates für den Drei- Stufen-Test-Ausschuss und bestätigte drei Mitglieder des Verwaltungsrates für diesen Ausschuss. Im Anschluss an die Rundfunkratssitzung trat der Ausschuss zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Aufgabe dieses Ausschusses ist es, die Beschlüsse des Rundfunkrates im Rahmen des Drei-Stufen-Tests vorzubereiten und den gesamten Prozess zu steuern. Laut dem 12.
Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der am 1. Juni 2009 in Kraft tritt, müssen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten jedes neue oder wesentlich veränderte digitale Angebot durch den zuständigen Rundfunkrat genehmigen lassen. Die Gremien richten sich bei der Prüfung nach dem sogenannten Drei- Stufen-Test. Hierfür müssen die Rundfunkanstalten darlegen, inwieweit ein neues Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht, inwieweit es in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt, und welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist.

Für die ARD-Gemeinschaftsangebote hatte die ARD- Hauptversammlung bereits am 25. November 2008 ein Verfahren zur Genehmigung von neuen oder veränderten Angeboten von Telemedien beschlossen. Dieses ARD-Genehmigungsverfahren muss nun vom SWR in eigenes Anstaltsrecht überführt werden.
Darüber hinaus beschloss der Rundfunkrat das Genehmigungsverfahren für neue oder veränderte Telemedien des SWR und für ausschließlich im Internet verbreitete Hörfunkprogramme.

Der Vorsitzende des Rundfunkrats Harald Augter betonte, dass die Arbeit des Rundfunkrates in den beiden nächsten zwei Jahren (Die Verfahren zur Überführung des Telemedienbestandes müssen spätestens bis zum 31. August 2010 abgeschlossen sein) ganz wesentlich durch die neue Aufgabe geprägt sein werde. Augter: „Die Durchführung dieses Verfahrens ist eine rundfunkhistorische Bewährungsprobe für das System der pluralistischen Kontrolle des Rundfunks. Auf dem Spiel steht die Glaubwürdigkeit der systeminternen Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Erstmals in der Geschichte des Rundfunks werden die Aufsichtsorgane verpflichtet, nach außen und Dritten gegenüber tätig zu werden. Was bisher im Ermessen der Gremien lag, wird nunmehr zu einer gesetzlichen Aufgabe. Darin liegt eine wesentliche Erweiterung von Funktion und Arbeitsfeld der Aufsichtsorgane.“ Augter ergänzte, dass dies auch Auswirkungen auf die Struktur und die Organisation der Gremien habe. Hierzu stimmte der SWR-Rundfunkrat zu, für die Vorbereitungsphase des Drei-Stufen-Tests zwei externe Berater bei Bedarf bis zur nächsten Sitzung des Rundfunkrats am 3. Juli 2009 in Baden-Baden zu beauftragen. Dann soll die weitere Vorgehensweise bei der personellen Unterstützung beraten werden. SWR-Intendant Peter Boudgoust hatte bereits im Dezember 2008 zugesagt, dass die SWR-Gremien zur Bewältigung des Prüfverfahrens finanziell und personell unterstützt würden.

Pressekontakt: Wolfgang Utz, Tel.: 07221/929-2785, E-Mail: wolfgang.utz@swr.de