PS 880 Zertifikat der UIMCert für Buchhaltungssoftware der eurosoft GmbH bestätigt…

Wuppertal –

PS 880 Zertifikat der UIMCert für Buchhaltungssoftware der eurosoft GmbH bestätigt Ordnungsmäßigkeit

Die eurosoft Informationstechnologie GmbH, Beckum, beauftragte die UIMCert GmbH mit der Durchführung einer Prüfung der Software euro-Sales Version 8.5 (Stand März 2009) inklusive des Moduls ?Offene Posten Verwaltung?. Euro-Sales ist ein Warenwirt-schaftssystem, welches alle Fachbereiche eines Fachhändlers mit einem zentralen System verwalten kann. Die Software verfügt über Standardbausteine, sowie über individuell anpassbare Bausteine. Euro-Sales hat darüber hinaus integrierte Kundenbindungs-Instrumente. Die Software zeichnet sich durch einfache und intuitive Benutzerführung aus.

Für den rechnungsrelevanten Teil der Software euro-Sales 8.5 erfolgte eine Ordnungsmäßigkeitsprüfung gemäß dem Prüfungsstandard 880 ?Erteilung und Verwendung von Softwarebescheinigungen? (IDW PS 880) unter Berücksichtigung der IDW Stellungnahme ?Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei Einsatz von Informati-onstechnologie? (IDW RS FAIT 1) vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW). Der Gesamterfüllungsgrad bei der Prüfung von euro-Sales 8.5 über alle relevanten geprüften Bereiche des IDW PS 880 ist als gut zu bezeichnen. Damit erfüllt die Software alle Anforderungen des IDW PS 880 unter Berücksichtung des IDW RS Fait 1. Die Ordnungsmäßigkeit speziell gem. IDW PS 880 des zu prüfenden Produkts ist voll gegeben und als sehr gut zu bezeichnen.

Die Prüfung beinhaltete ebenfalls die der begleitende Dokumentation und zwar sowohl auf dem Gebiet der System- als auch Anwendungsseite. Die folgenden Normen und Gesetze wurden der Prüfung zugrunde gelegt: Handelsgesetzbuch (HGB), Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU), die der Zivilprozessordnung (ZPO) sowie die Normen IDW PS 880 unter Berücksichtigung von IDW RS Fait 1.

Aufgrund ihrer Qualität leistet die Software bei ihrem Einsatz einen wesentlichen Beitrag zur ordnungsgemäßen Abwicklung aller rechnungslegungsrelevanten Vorgänge. Die einfache und unkomplizierte Bedienerführung unterstützt die Einhaltung der Software-internen Ordnungsmäßigkeitsregelungen.

Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse unter www.uimcert.de

Wuppertal

PS 880 Zertifikat der UIMCert für Buchhaltungssoftware der eurosoft GmbH bestätigt Ordnungsmäßigkeit

Die eurosoft Informationstechnologie GmbH, Beckum, beauftragte die UIMCert GmbH mit der Durchführung einer Prüfung der Software euro-Sales Version 8.5 (Stand März 2009) inklusive des Moduls ?Offene Posten Verwaltung?. Euro-Sales ist ein Warenwirt-schaftssystem, welches alle Fachbereiche eines Fachhändlers mit einem zentralen System verwalten kann. Die Software verfügt über Standardbausteine, sowie über individuell anpassbare Bausteine. Euro-Sales hat darüber hinaus integrierte Kundenbindungs-Instrumente. Die Software zeichnet sich durch einfache und intuitive Benutzerführung aus.

Für den rechnungsrelevanten Teil der Software euro-Sales 8.5 erfolgte eine Ordnungsmäßigkeitsprüfung gemäß dem Prüfungsstandard 880 ?Erteilung und Verwendung von Softwarebescheinigungen? (IDW PS 880) unter Berücksichtigung der IDW Stellungnahme ?Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei Einsatz von Informati-onstechnologie? (IDW RS FAIT 1) vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW). Der Gesamterfüllungsgrad bei der Prüfung von euro-Sales 8.5 über alle relevanten geprüften Bereiche des IDW PS 880 ist als gut zu bezeichnen. Damit erfüllt die Software alle Anforderungen des IDW PS 880 unter Berücksichtung des IDW RS Fait 1. Die Ordnungsmäßigkeit speziell gem. IDW PS 880 des zu prüfenden Produkts ist voll gegeben und als sehr gut zu bezeichnen.

Die Prüfung beinhaltete ebenfalls die der begleitende Dokumentation und zwar sowohl auf dem Gebiet der System- als auch Anwendungsseite. Die folgenden Normen und Gesetze wurden der Prüfung zugrunde gelegt: Handelsgesetzbuch (HGB), Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU), die der Zivilprozessordnung (ZPO) sowie die Normen IDW PS 880 unter Berücksichtigung von IDW RS Fait 1.

Aufgrund ihrer Qualität leistet die Software bei ihrem Einsatz einen wesentlichen Beitrag zur ordnungsgemäßen Abwicklung aller rechnungslegungsrelevanten Vorgänge. Die einfache und unkomplizierte Bedienerführung unterstützt die Einhaltung der Software-internen Ordnungsmäßigkeitsregelungen.

Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse unter www.uimcert.de