„Panorama“: Nach Winnenden fordern Kriminalbeamte Verbot von Großkaliber-Waffen für Sportschützen

Hamburg –

„Panorama“: Nach Winnenden fordern Kriminalbeamte Verbot von Großkaliber-Waffen für Sportschützen

Ein striktes Verbot von Großkaliber-Waffen für Sportschützen hat der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) gefordert. Mit einer solchen großkalibrigen Waffe waren bei dem Massaker von Winnenden 16 Menschen getötet worden. „Großkaliber-Waffen sind geeignet, Menschen schwerstens zu verletzen oder gleich zu töten, und deswegen gehören solche Waffen nicht in den Bereich der Sportschützen. Das gehört verboten,“ so Wilfried Albishausen, stellvertretender Vorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), im ARD-Magazin „Panorama“ (Sendung: Donnerstag, 26. März, um 22.00 Uhr im Ersten).

Großkalibrige Waffen wie die Neun-Millimeter „Beretta“-Pistole, mit der in Winnenden geschossen worden war, „sind für Kriegszwecke und für Polizisten zur Ausübung ihres Dienstes entwickelt worden“, so Albishausen. Für sportliche Zwecke sollten Schützen mit Luftgewehren oder kleinkalibrigen Waffen schießen. Das reiche völlig aus.

Schließlich, so der BDK-Spitzenfunktionär, sei es kein Grundrecht, mit gefährlichen Schusswaffen Sport zu treiben. „Ich glaube, niemand käme auf die absurde Idee, mit Handgranaten Zielübungen zu machen und daraus abzuleiten, Handgranaten legal besitzen zu dürfen.“ Auch das so genannte dynamische Schießen „IPSC“ sollte in Deutschland nicht mehr erlaubt sein, verlangt Albishausen in „Panorama“. Beim IPSC-Schießen handelt es sich um eine Schießart, bei der sich die Schützen zwischen den Schüssen bewegen dürfen und bei der außerdem auf plötzlich auftauchende bewegliche Ziele geschossen wird. Diese Sportart hat sich aus dem Verteidigungsschießen der US-Polizei entwickelt.

Der Bund Deutscher Sportschützen (BDS) wehrt sich gegen jede Verschärfung. In Deutschland bietet nur dieser Verband das „IPSC“-Schießen an. Dabei werden großkalibrige Waffen eingesetzt. Der BDS-Vorsitzende Friedrich Gepperth macht geltend, Sportschützen dürfe man nicht vorschreiben, mit welchem Kaliber sie schießen sollten. Die Beretta-Pistole sei unter Sportschützen „sehr populär“. In einer freien Gesellschaft müssten Menschen in einem bestimmten gesetzlichen Rahmen „ihren Neigungen nachgehen können“. Dazu zählten auch Wettkämpfe mit Großkaliberwaffen.

Doch es gibt unter den Sportschützen auch abweichende Meinungen. Dirk Eisenberg, Bundesjugendleiter des Deutschen Schützenbundes (DSB), plädiert in „Panorama“ für ein Verbot bestimmter Waffen im Schützensport. „Waffen, die täuschend echt wie Kriegswaffen aussehen, wie zum Beispiel eine Kalaschnikow, werden für den Sport nicht benötigt“, so Eisenberg. „Für mich ist nicht klar, warum der Gesetzgeber das noch nicht geregelt hat. Für uns wäre es kein Schaden, wenn Waffen aus dem Polizei- oder Militärbereich für Sportschützen verboten werden.“

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20149 Hamburg
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Ein striktes Verbot von Großkaliber-Waffen für Sportschützen hat der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) gefordert. Mit einer solchen großkalibrigen Waffe waren bei dem Massaker von Winnenden 16 Menschen getötet worden. „Großkaliber-Waffen sind geeignet, Menschen schwerstens zu verletzen oder gleich zu töten, und deswegen gehören solche Waffen nicht in den Bereich der Sportschützen. Das gehört verboten,“ so Wilfried Albishausen, stellvertretender Vorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), im ARD-Magazin „Panorama“ (Sendung: Donnerstag, 26. März, um 22.00 Uhr im Ersten).

Großkalibrige Waffen wie die Neun-Millimeter „Beretta“-Pistole, mit der in Winnenden geschossen worden war, „sind für Kriegszwecke und für Polizisten zur Ausübung ihres Dienstes entwickelt worden“, so Albishausen. Für sportliche Zwecke sollten Schützen mit Luftgewehren oder kleinkalibrigen Waffen schießen. Das reiche völlig aus.

Schließlich, so der BDK-Spitzenfunktionär, sei es kein Grundrecht, mit gefährlichen Schusswaffen Sport zu treiben. „Ich glaube, niemand käme auf die absurde Idee, mit Handgranaten Zielübungen zu machen und daraus abzuleiten, Handgranaten legal besitzen zu dürfen.“ Auch das so genannte dynamische Schießen „IPSC“ sollte in Deutschland nicht mehr erlaubt sein, verlangt Albishausen in „Panorama“. Beim IPSC-Schießen handelt es sich um eine Schießart, bei der sich die Schützen zwischen den Schüssen bewegen dürfen und bei der außerdem auf plötzlich auftauchende bewegliche Ziele geschossen wird. Diese Sportart hat sich aus dem Verteidigungsschießen der US-Polizei entwickelt.

Der Bund Deutscher Sportschützen (BDS) wehrt sich gegen jede Verschärfung. In Deutschland bietet nur dieser Verband das „IPSC“-Schießen an. Dabei werden großkalibrige Waffen eingesetzt. Der BDS-Vorsitzende Friedrich Gepperth macht geltend, Sportschützen dürfe man nicht vorschreiben, mit welchem Kaliber sie schießen sollten. Die Beretta-Pistole sei unter Sportschützen „sehr populär“. In einer freien Gesellschaft müssten Menschen in einem bestimmten gesetzlichen Rahmen „ihren Neigungen nachgehen können“. Dazu zählten auch Wettkämpfe mit Großkaliberwaffen.

Doch es gibt unter den Sportschützen auch abweichende Meinungen. Dirk Eisenberg, Bundesjugendleiter des Deutschen Schützenbundes (DSB), plädiert in „Panorama“ für ein Verbot bestimmter Waffen im Schützensport. „Waffen, die täuschend echt wie Kriegswaffen aussehen, wie zum Beispiel eine Kalaschnikow, werden für den Sport nicht benötigt“, so Eisenberg. „Für mich ist nicht klar, warum der Gesetzgeber das noch nicht geregelt hat. Für uns wäre es kein Schaden, wenn Waffen aus dem Polizei- oder Militärbereich für Sportschützen verboten werden.“

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