Nordkurier: Unterlassung statt fairer Honorare
Nordkurier: Unterlassung statt fairer Honorare
Berlin, 12.05.2009 – Der Kurierverlag in Neubrandenburg, Herausgeber der Zeitung Nordkurier, hat den Deutschen Journalisten-Verband aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Hintergrund ist die DJV-Pressemitteilung „DJV gegen Honorardumping“ vom 5. Mai, in der die neue Online-Börse für freie Journalistinnen und Journalisten des Nordkurier angeprangert wurde. Das Blatt vergibt keine Aufträge mehr an Freie und nimmt auch keine Text- und Bildangebote mehr von ihnen an, sondern schreibt die gewünschten Fotos und Artikel online aus. Nach dem juristischen Begehren des Kurierverlags soll der DJV folgenden Satz nicht mehr behaupten: „Freie Journalisten können sich dann um das Thema bewerben und ein Honorarangebot abgeben.“ Die Behauptung sei unwahr, teilte Rechtsanwalt Johannes Weberling im Auftrag des Kurierverlags dem DJV mit. Der DJV wird indes die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgeben, weil die Abgabe eines Honorarangebots durch die Freien in Briefen des Verlags an seine freien Mitarbeiter nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. „Die Befürchtung liegt nahe, dass die Geschäftsführung des Nordkurier jederzeit dieses Verfahren einsetzen kann“, erklärte DJV-Hauptgeschäftsführer Kajo Döhring. Völlig inakzeptabel sei auch, dass die Freien sämtliche Rechte an ihren Texten und Fotos an den Verlag abtreten müssten.
„Statt unsinnige Rechtshändel zu starten, sollte der Nordkurier den Freien endlich faire Honorare zahlen“, forderte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Es sei mit dem Qualitätsstandard einer regionalen Tageszeitung nicht vereinbar, dass der Nordkurier auf Honorardumping als Geschäftsprinzip setze. „Gute journalistische Qualität hat ihren Preis. Das muss auch in Neubrandenburg gelten.“
Bei Rückfragen:
Tel. 030/72 62 79 20
Fax 030/726 27 92 13
www.djv.de
Nordkurier: Unterlassung statt fairer Honorare
Berlin, 12.05.2009 – Der Kurierverlag in Neubrandenburg, Herausgeber der Zeitung Nordkurier, hat den Deutschen Journalisten-Verband aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Hintergrund ist die DJV-Pressemitteilung „DJV gegen Honorardumping“ vom 5. Mai, in der die neue Online-Börse für freie Journalistinnen und Journalisten des Nordkurier angeprangert wurde. Das Blatt vergibt keine Aufträge mehr an Freie und nimmt auch keine Text- und Bildangebote mehr von ihnen an, sondern schreibt die gewünschten Fotos und Artikel online aus. Nach dem juristischen Begehren des Kurierverlags soll der DJV folgenden Satz nicht mehr behaupten: „Freie Journalisten können sich dann um das Thema bewerben und ein Honorarangebot abgeben.“ Die Behauptung sei unwahr, teilte Rechtsanwalt Johannes Weberling im Auftrag des Kurierverlags dem DJV mit. Der DJV wird indes die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgeben, weil die Abgabe eines Honorarangebots durch die Freien in Briefen des Verlags an seine freien Mitarbeiter nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. „Die Befürchtung liegt nahe, dass die Geschäftsführung des Nordkurier jederzeit dieses Verfahren einsetzen kann“, erklärte DJV-Hauptgeschäftsführer Kajo Döhring. Völlig inakzeptabel sei auch, dass die Freien sämtliche Rechte an ihren Texten und Fotos an den Verlag abtreten müssten.
„Statt unsinnige Rechtshändel zu starten, sollte der Nordkurier den Freien endlich faire Honorare zahlen“, forderte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Es sei mit dem Qualitätsstandard einer regionalen Tageszeitung nicht vereinbar, dass der Nordkurier auf Honorardumping als Geschäftsprinzip setze. „Gute journalistische Qualität hat ihren Preis. Das muss auch in Neubrandenburg gelten.“
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