Nato-Gipfel: DJV begrüßt Gerichtsentscheid gegen BKA

Berlin –

Nato-Gipfel: DJV begrüßt Gerichtsentscheid gegen BKA

Berlin, 1.04.2009 – Der Deutsche Journalisten-Verband hat die Einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden gegen das Bundeskriminalamt begrüßt, nach der das BKA für die Akkreditierung von Journalisten zum Nato-Gipfel kein Votum gegenüber der Nato abgeben darf (Az.: 6 L 353/09.WI). Geklagt hatte ein Journalist, dem die Nato-Pressestelle die Akkreditierung zum Nato-Gipfel am 3./4. April in Straßburg/Kehl mit Hinweis auf eine Empfehlung des Bundeskriminalamts verweigert hatte. Nach Auffassung des Gerichts ist „jegliches Votum bezüglich Journalisten durch das BKA gegenüber dem Nato-Hauptquartier wegen fehlender Rechtsgrundlage unzulässig“.

„Diese Anordnung bestätigt die DJV-Auffassung, dass es sich bei dem BKA-Votum um Behördenwillkür handelte“, sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Er hoffe, dass sich das Bundeskriminalamt wie auch andere deutsche Sicherheitsbehörden künftig nur noch bei strafrechtlich relevanten Bedenken in Akkreditierungsverfahren einmischten. „Die Freiheit der Berichterstattung muss Vorrang vor vagen Bewertungen von Journalistinnen und Journalisten durch Behörden haben.“

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13 Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de

Berlin

Nato-Gipfel: DJV begrüßt Gerichtsentscheid gegen BKA

Berlin, 1.04.2009 – Der Deutsche Journalisten-Verband hat die Einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden gegen das Bundeskriminalamt begrüßt, nach der das BKA für die Akkreditierung von Journalisten zum Nato-Gipfel kein Votum gegenüber der Nato abgeben darf (Az.: 6 L 353/09.WI). Geklagt hatte ein Journalist, dem die Nato-Pressestelle die Akkreditierung zum Nato-Gipfel am 3./4. April in Straßburg/Kehl mit Hinweis auf eine Empfehlung des Bundeskriminalamts verweigert hatte. Nach Auffassung des Gerichts ist „jegliches Votum bezüglich Journalisten durch das BKA gegenüber dem Nato-Hauptquartier wegen fehlender Rechtsgrundlage unzulässig“.

„Diese Anordnung bestätigt die DJV-Auffassung, dass es sich bei dem BKA-Votum um Behördenwillkür handelte“, sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Er hoffe, dass sich das Bundeskriminalamt wie auch andere deutsche Sicherheitsbehörden künftig nur noch bei strafrechtlich relevanten Bedenken in Akkreditierungsverfahren einmischten. „Die Freiheit der Berichterstattung muss Vorrang vor vagen Bewertungen von Journalistinnen und Journalisten durch Behörden haben.“

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13 Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de