Koalitionsfraktionen werden Aenderungsgesetz zur Filmfoerderung einbringen

Berlin –

Koalitionsfraktionen werden Aenderungsgesetz zur Filmfoerderung einbringen

Anlaesslich des Sachstandsberichtes von Kulturstaatsminister
Bernd Neumann zur Finanzierung der Filmfoerderung in der
heutigen oeffentlichen Sitzung des Ausschusses fuer Kultur und
Medien erklaeren die kultur- und medienpolitischen Sprecher der
Koalitionsfraktionen Monika Griefahn (SPD) und Wolfgang Boernsen
(CDU/CSU), sowie die zustaendigen Berichterstatter Angelika
Krueger-Leissner (SPD) und Philipp Missfelder (CDU/CSU):

Wir wollen, dass die Filmfoerderung auf sicheren Fuessen steht.
Daher werden die Koalitionsfraktionen alles daransetzen, noch
vor der Sommerpause einen Aenderungsentwurf zum
Filmfoerderungsgesetz (FFG) auf den Weg zu bringen, der die
Forderung des Bundesverwaltungsgerichtes nach einer
Gleichbehandlung der Zahlergruppen umsetzt. Wir werden einen
einheitlichen Abgabemassstab formulieren, der den
unterschiedlichen Bedingungen bei den Abgabepflichtigen gerecht
wird.

Die Koalitionsfraktionen begruessen das entschlossene und
verlaessliche Handeln des Staatsministers fuer Kultur und Medien
Bernd Neumann und der Filmfoerderungsanstalt (FFA) in der
schwierigen Lage, in die die Filmfoerderung nach dem Beschluss
des Bundesverwaltungsgerichtes zur Filmabgabe geraten ist. Die
Aufstellung eines Nothaushaltes fuer die FFA ist ein erster
wichtiger Schritt, um die Filmfoerderung fortsetzen zu koennen.
Damit kann der anhaltende Aufschwung der deutschen
Filmwirtschaft und der Erfolg des deutschen Films zunaechst
gesichert werden.

Von einer Loesung der Problemlage kann aber erst die Rede sein,
wenn der Anlass fuer die Klage und die Vorbehaltszahlungen – die
Ungleichbehandlung – aus der Welt geschafft ist. Deshalb wollen
wir mit einer entsprechenden Aenderung des Filmfoerdergesetzes
noch in dieser Legislaturperiode die Filmfoerderung wieder auf
eine sichere Grundlage stellen.

http://www.spdfraktion.de

Berlin

Koalitionsfraktionen werden Aenderungsgesetz zur Filmfoerderung einbringen

Anlaesslich des Sachstandsberichtes von Kulturstaatsminister
Bernd Neumann zur Finanzierung der Filmfoerderung in der
heutigen oeffentlichen Sitzung des Ausschusses fuer Kultur und
Medien erklaeren die kultur- und medienpolitischen Sprecher der
Koalitionsfraktionen Monika Griefahn (SPD) und Wolfgang Boernsen
(CDU/CSU), sowie die zustaendigen Berichterstatter Angelika
Krueger-Leissner (SPD) und Philipp Missfelder (CDU/CSU):

Wir wollen, dass die Filmfoerderung auf sicheren Fuessen steht.
Daher werden die Koalitionsfraktionen alles daransetzen, noch
vor der Sommerpause einen Aenderungsentwurf zum
Filmfoerderungsgesetz (FFG) auf den Weg zu bringen, der die
Forderung des Bundesverwaltungsgerichtes nach einer
Gleichbehandlung der Zahlergruppen umsetzt. Wir werden einen
einheitlichen Abgabemassstab formulieren, der den
unterschiedlichen Bedingungen bei den Abgabepflichtigen gerecht
wird.

Die Koalitionsfraktionen begruessen das entschlossene und
verlaessliche Handeln des Staatsministers fuer Kultur und Medien
Bernd Neumann und der Filmfoerderungsanstalt (FFA) in der
schwierigen Lage, in die die Filmfoerderung nach dem Beschluss
des Bundesverwaltungsgerichtes zur Filmabgabe geraten ist. Die
Aufstellung eines Nothaushaltes fuer die FFA ist ein erster
wichtiger Schritt, um die Filmfoerderung fortsetzen zu koennen.
Damit kann der anhaltende Aufschwung der deutschen
Filmwirtschaft und der Erfolg des deutschen Films zunaechst
gesichert werden.

Von einer Loesung der Problemlage kann aber erst die Rede sein,
wenn der Anlass fuer die Klage und die Vorbehaltszahlungen – die
Ungleichbehandlung – aus der Welt geschafft ist. Deshalb wollen
wir mit einer entsprechenden Aenderung des Filmfoerdergesetzes
noch in dieser Legislaturperiode die Filmfoerderung wieder auf
eine sichere Grundlage stellen.

http://www.spdfraktion.de