DJV und ver.di gemeinsam mit Arbeitgebern für Krankengeldreform

Berlin –

DJV und ver.di gemeinsam mit Arbeitgebern für Krankengeldreform

Berlin, 7.05.2009 – Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) und die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßen die Forderungen des Bundesverbands Deutscher Arbeitgeberverbände nach einer Rückkehr zu den bis Ende 2008 geltenden Krankengeld-Regelungen. Auf einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags am gestrigen Mittwoch hatten die Gewerkschaften, aber auch die Arbeitgeber sowohl den jetzigen Rechtszustand als auch die anvisierte Reform als unzureichend kritisiert. „Die einzige Alternative zum Chaos bei den so genannten Wahltarifen Krankengeld ist die Rückkehr zu den über Jahrzehnte bewährten Krankengeldregelungen. Wenn selbst die Arbeitgeber das ebenso deutlich betonen, muss die Politik reagieren“, erklärten die zuständigen Vertreter der beiden Gewerkschaften, der stellvertretende Bundesvorsitzende von ver.di Frank Werneke und DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken.

Die neuen Regelungen zum Krankengeld haben in vielen deutschen Rundfunkanstalten die freien Mitarbeiter weitgehend schutzlos gestellt. Da sie nicht unter das Entgeltfortzahlungsgesetz fallen, die neu eingeführten Wahltarife aber teuer und unklar geregelt sind, erhalten sie in vielen Fällen keine Leistungen bei Krankheit. Bereits über 1.000 betroffene freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben einen Appell an den Bundestag unterschrieben, in dem eine Änderung der Rechtslage gefordert wird.

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20,
Fax 030/726 27 92 13
Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de

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DJV und ver.di gemeinsam mit Arbeitgebern für Krankengeldreform

Berlin, 7.05.2009 – Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) und die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßen die Forderungen des Bundesverbands Deutscher Arbeitgeberverbände nach einer Rückkehr zu den bis Ende 2008 geltenden Krankengeld-Regelungen. Auf einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags am gestrigen Mittwoch hatten die Gewerkschaften, aber auch die Arbeitgeber sowohl den jetzigen Rechtszustand als auch die anvisierte Reform als unzureichend kritisiert. „Die einzige Alternative zum Chaos bei den so genannten Wahltarifen Krankengeld ist die Rückkehr zu den über Jahrzehnte bewährten Krankengeldregelungen. Wenn selbst die Arbeitgeber das ebenso deutlich betonen, muss die Politik reagieren“, erklärten die zuständigen Vertreter der beiden Gewerkschaften, der stellvertretende Bundesvorsitzende von ver.di Frank Werneke und DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken.

Die neuen Regelungen zum Krankengeld haben in vielen deutschen Rundfunkanstalten die freien Mitarbeiter weitgehend schutzlos gestellt. Da sie nicht unter das Entgeltfortzahlungsgesetz fallen, die neu eingeführten Wahltarife aber teuer und unklar geregelt sind, erhalten sie in vielen Fällen keine Leistungen bei Krankheit. Bereits über 1.000 betroffene freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben einen Appell an den Bundestag unterschrieben, in dem eine Änderung der Rechtslage gefordert wird.

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner

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