DJV ruft zur Teilnahme an Aktion ‚Fotografen haben Namen‘ auf

Berlin –

DJV ruft zur Teilnahme an Aktion „Fotografen haben Namen“ auf

Berlin, 22.04.2009 – Der Deutsche Journalisten-Verband ruft dazu auf, bei der DJV-Aktion „Fotografen haben Namen“ mitzumachen. Die Aktion findet am morgigen Donnerstag, 23. April, dem Welttag des Buches und des Urheberrechts, statt. Journalistinnen und Journalisten, aber auch Leserinnen und Leser werden vom DJV gebeten, morgen ihre Tageszeitungen vor Ort darauf zu prüfen, ob Bilder mit korrekter Urhebernennung veröffentlicht werden.

DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken betonte: „Manche Medien haben keinen Respekt mehr vor Fotojournalisten. Ihnen ist es vollkommen gleich, woher ein Bild stammt und wer ein Bild aufgenommen hat. Für Fotojournalisten ist die Namensnennung aber eine Frage der Anerkennung ihrer Arbeit. Auch Folgeaufträge hängen von der Namensnennung ab.“

Die Pflicht zur Urhebernennung ergibt sich aus dem Paragraphen 13 des Urheberrechtsgesetzes. Demzufolge hat der Urheber das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk und kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung versehen werden muss und welche Bezeichnung zu verwenden ist.

Wer sich an der Aktion „Fotografen haben Namen“ beteiligen möchte, wird gebeten, die Auswertung der jeweiligen Tageszeitung (mit Belegexemplar) an das DJV-Referat Bildjournalisten, Bennauerstraße 60, 53115 Bonn zu schicken.

Bei Rückfragen:
Tel. 030/72 62 79 20
Fax 030/726 27 92 13

Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de

Berlin

DJV ruft zur Teilnahme an Aktion „Fotografen haben Namen“ auf

Berlin, 22.04.2009 – Der Deutsche Journalisten-Verband ruft dazu auf, bei der DJV-Aktion „Fotografen haben Namen“ mitzumachen. Die Aktion findet am morgigen Donnerstag, 23. April, dem Welttag des Buches und des Urheberrechts, statt. Journalistinnen und Journalisten, aber auch Leserinnen und Leser werden vom DJV gebeten, morgen ihre Tageszeitungen vor Ort darauf zu prüfen, ob Bilder mit korrekter Urhebernennung veröffentlicht werden.

DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken betonte: „Manche Medien haben keinen Respekt mehr vor Fotojournalisten. Ihnen ist es vollkommen gleich, woher ein Bild stammt und wer ein Bild aufgenommen hat. Für Fotojournalisten ist die Namensnennung aber eine Frage der Anerkennung ihrer Arbeit. Auch Folgeaufträge hängen von der Namensnennung ab.“

Die Pflicht zur Urhebernennung ergibt sich aus dem Paragraphen 13 des Urheberrechtsgesetzes. Demzufolge hat der Urheber das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk und kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung versehen werden muss und welche Bezeichnung zu verwenden ist.

Wer sich an der Aktion „Fotografen haben Namen“ beteiligen möchte, wird gebeten, die Auswertung der jeweiligen Tageszeitung (mit Belegexemplar) an das DJV-Referat Bildjournalisten, Bennauerstraße 60, 53115 Bonn zu schicken.

Bei Rückfragen:
Tel. 030/72 62 79 20
Fax 030/726 27 92 13

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