DJV gegen Unterschiede bei Arbeitslosenversicherung
DJV gegen Unterschiede bei Arbeitslosenversicherung
Berlin, 18.05.2009 – Der Deutsche Journalisten-Verband hält die geplante Änderung des Arbeitslosenversicherungsrechts zu Gunsten unregelmäßig beschäftigter freier Mitarbeiter für unzureichend. Der DJV kritisiert insbesondere, dass der Gesetzgeber eine Verdienstobergrenze für den Zugang zur Arbeitslosenversicherung einführen will. „Damit würden gut verdienende Freie diskriminiert“, erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. „In Deutschland haben Arbeitnehmer selbst bei Gehältern über der Beitragsbemessungsgrenze einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.“ Es sei unfair, dass die freien Mitarbeiter zwar einzahlen wie alle anderen, aber schon ab einem Einkommen über 30.240 Euro jährlich ihren Anspruch verlieren sollten. Konken: „Die Arbeitslosenversicherung muss für alle Beitragszahler da sein.“
Konken betonte, dass der DJV die geplante Reform im Kern durchaus befürworte. Allerdings gebe es viele Freie im Rundfunk, die knapp oberhalb dieser Grenze verdienten. „Nach unseren Erkenntnissen verdienen Freie im Rundfunk durchschnittlich um die 33.000 Euro im Jahr. Damit fallen viele aus dem System heraus, obwohl sie permanent an die Arbeitslosenversicherung Beiträge abführen müssen“, kritisierte der DJV-Bundesvorsitzende.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
www.djv.de
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Berlin, 18.05.2009 – Der Deutsche Journalisten-Verband hält die geplante Änderung des Arbeitslosenversicherungsrechts zu Gunsten unregelmäßig beschäftigter freier Mitarbeiter für unzureichend. Der DJV kritisiert insbesondere, dass der Gesetzgeber eine Verdienstobergrenze für den Zugang zur Arbeitslosenversicherung einführen will. „Damit würden gut verdienende Freie diskriminiert“, erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. „In Deutschland haben Arbeitnehmer selbst bei Gehältern über der Beitragsbemessungsgrenze einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.“ Es sei unfair, dass die freien Mitarbeiter zwar einzahlen wie alle anderen, aber schon ab einem Einkommen über 30.240 Euro jährlich ihren Anspruch verlieren sollten. Konken: „Die Arbeitslosenversicherung muss für alle Beitragszahler da sein.“
Konken betonte, dass der DJV die geplante Reform im Kern durchaus befürworte. Allerdings gebe es viele Freie im Rundfunk, die knapp oberhalb dieser Grenze verdienten. „Nach unseren Erkenntnissen verdienen Freie im Rundfunk durchschnittlich um die 33.000 Euro im Jahr. Damit fallen viele aus dem System heraus, obwohl sie permanent an die Arbeitslosenversicherung Beiträge abführen müssen“, kritisierte der DJV-Bundesvorsitzende.
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