DJV gegen Ausweitung der Gewerbesteuer auf Freiberufler

Berlin –

DJV gegen Ausweitung der Gewerbesteuer auf Freiberufler

Berlin, 20.05.2009 – Der Deutsche Journalisten-Verband lehnt Überlegungen, die Gewerbesteuerpflicht auf Freiberufler auszuweiten, strikt ab. Die Gewerbesteuer für Freiberufler würde eine zusätzliche Belastung von freien Journalistinnen und Journalisten darstellen, die keinesfalls hinnehmbar sei, erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Hintergrund sind Äußerungen des Berliner Finanzsenators Ulrich Nußbaum, der angekündigt hatte, sich für eine Ausdehnung der Gewerbesteuer auf die Angehörigen der freien Berufe im Bundesrat einsetzen zu wollen. Nach Nußbaums Worten solle ein Freibetrag Geringverdiener vor der zusätzlichen Steuer schützen. Über die Höhe dieses Freibetrags machte er keine Angaben.

„Unabhängig von der Höhe ihres Einkommens dürfen die Freien grundsätzlich nicht zur Gewerbesteuer herangezogen werden“, sagte Konken, „weil dafür jegliche Begründung fehlt.“ Zur Gewerbesteuer würden Wirtschaftsbetriebe herangezogen, weil sie die öffentliche Infrastruktur erheblich beanspruchten. „Davon kann bei Freiberuflern keine Rede sein.“

Der DJV-Vorsitzende forderte den Berliner Finanzsenator auf, von seinen Gewerbesteuerplänen abzurücken. „Die Freien dürfen nicht für die Löcher in den öffentlichen Kassen bluten.“

Bei Rückfragen:
Tel. 030/72 62 79 20
Fax 030/726 27 92 13

Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de

Berlin

DJV gegen Ausweitung der Gewerbesteuer auf Freiberufler

Berlin, 20.05.2009 – Der Deutsche Journalisten-Verband lehnt Überlegungen, die Gewerbesteuerpflicht auf Freiberufler auszuweiten, strikt ab. Die Gewerbesteuer für Freiberufler würde eine zusätzliche Belastung von freien Journalistinnen und Journalisten darstellen, die keinesfalls hinnehmbar sei, erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Hintergrund sind Äußerungen des Berliner Finanzsenators Ulrich Nußbaum, der angekündigt hatte, sich für eine Ausdehnung der Gewerbesteuer auf die Angehörigen der freien Berufe im Bundesrat einsetzen zu wollen. Nach Nußbaums Worten solle ein Freibetrag Geringverdiener vor der zusätzlichen Steuer schützen. Über die Höhe dieses Freibetrags machte er keine Angaben.

„Unabhängig von der Höhe ihres Einkommens dürfen die Freien grundsätzlich nicht zur Gewerbesteuer herangezogen werden“, sagte Konken, „weil dafür jegliche Begründung fehlt.“ Zur Gewerbesteuer würden Wirtschaftsbetriebe herangezogen, weil sie die öffentliche Infrastruktur erheblich beanspruchten. „Davon kann bei Freiberuflern keine Rede sein.“

Der DJV-Vorsitzende forderte den Berliner Finanzsenator auf, von seinen Gewerbesteuerplänen abzurücken. „Die Freien dürfen nicht für die Löcher in den öffentlichen Kassen bluten.“

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