DJV für Beschäftigungssicherung bei Zeitschriften in Not
DJV für Beschäftigungssicherung bei Zeitschriften in Not
Bonn, 6.04.2009 – Der Gesamtvorstand des Deutschen Journalisten-Verbandes hat auf seiner Sitzung in Bonn am heutigen Montag den Weg frei gemacht für den Erhalt redaktioneller Arbeitsplätze bei Not leidenden Zeitschriften. Das Gremium, in dem der DJV-Bundesvorstand und die Landesvorsitzenden stimmberechtigt sind, nahm mit großer Mehrheit einen Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung an Zeitschriften an. Für den Zeitraum von maximal 12 Monaten können solche Zeitschriften vom Gehaltstarifvertrag abweichen, die in mindestens zwei Quartalen nacheinander Einbußen bei Anzeigen- bzw. Vertriebsumsätzen zu verzeichnen haben und deren Prognose eine länger andauernde negative Entwicklung erwarten lässt. Dies muss ein Gutachter bestätigen. In diesem Zeitraum können die Jahresleistung und das Urlaubsgeld der Redakteurinnen und Redakteure gekürzt werden. Außerdem kann der Verlag Kurzarbeit einführen. Im Gegenzug muss der Verlag auf betriebsbedingte Kündigungen verzichten. Volontäre und freie Journalisten sind von den Einkommenseinbußen nicht betroffen. Der jeweilige Betriebsrat muss einbezogen werden. Der Manteltarifvertrag gilt unverändert fort.
„Die Zustimmung zu diesem Tarifvertrag haben wir uns nicht leicht gemacht“, erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken, „weil er die Einkommen der betroffenen Journalisten schmälert.“ Der Tarifvertrag könne erstmals auf Titel oder Titelgruppen bezogen werden. Der DJV räume aber vor dem Hintergrund von zum Teil dramatischen Umsatzeinbrüchen bei manchen Zeitschriftenverlagen dem Erhalt redaktioneller Arbeitsplätze Vorrang ein. Bis zu 50 Prozent betrage das Minus mancher Zeitschriftenverlage bei den Anzeigenaufträgen, sagte Konken. Der Abbau von Arbeitsplätzen in den Redaktionen sei bereits im Gange. „Diese verheerende Entwicklung muss aufgehalten werden.“ Der Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung sei das geeignete Mittel, weil er unmittelbar von Kosten entlaste und befristet sei.
Der Tarifvertrag tritt rückwirkend zum 1. April in Kraft.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
www.djv.de
DJV für Beschäftigungssicherung bei Zeitschriften in Not
Bonn, 6.04.2009 – Der Gesamtvorstand des Deutschen Journalisten-Verbandes hat auf seiner Sitzung in Bonn am heutigen Montag den Weg frei gemacht für den Erhalt redaktioneller Arbeitsplätze bei Not leidenden Zeitschriften. Das Gremium, in dem der DJV-Bundesvorstand und die Landesvorsitzenden stimmberechtigt sind, nahm mit großer Mehrheit einen Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung an Zeitschriften an. Für den Zeitraum von maximal 12 Monaten können solche Zeitschriften vom Gehaltstarifvertrag abweichen, die in mindestens zwei Quartalen nacheinander Einbußen bei Anzeigen- bzw. Vertriebsumsätzen zu verzeichnen haben und deren Prognose eine länger andauernde negative Entwicklung erwarten lässt. Dies muss ein Gutachter bestätigen. In diesem Zeitraum können die Jahresleistung und das Urlaubsgeld der Redakteurinnen und Redakteure gekürzt werden. Außerdem kann der Verlag Kurzarbeit einführen. Im Gegenzug muss der Verlag auf betriebsbedingte Kündigungen verzichten. Volontäre und freie Journalisten sind von den Einkommenseinbußen nicht betroffen. Der jeweilige Betriebsrat muss einbezogen werden. Der Manteltarifvertrag gilt unverändert fort.
„Die Zustimmung zu diesem Tarifvertrag haben wir uns nicht leicht gemacht“, erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken, „weil er die Einkommen der betroffenen Journalisten schmälert.“ Der Tarifvertrag könne erstmals auf Titel oder Titelgruppen bezogen werden. Der DJV räume aber vor dem Hintergrund von zum Teil dramatischen Umsatzeinbrüchen bei manchen Zeitschriftenverlagen dem Erhalt redaktioneller Arbeitsplätze Vorrang ein. Bis zu 50 Prozent betrage das Minus mancher Zeitschriftenverlage bei den Anzeigenaufträgen, sagte Konken. Der Abbau von Arbeitsplätzen in den Redaktionen sei bereits im Gange. „Diese verheerende Entwicklung muss aufgehalten werden.“ Der Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung sei das geeignete Mittel, weil er unmittelbar von Kosten entlaste und befristet sei.
Der Tarifvertrag tritt rückwirkend zum 1. April in Kraft.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
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