Arbeitsminister Scholz grenzt Film- und Fernsehschaffende weiterhin vom ALG-Bezug aus
Arbeitsminister Scholz grenzt Film- und Fernsehschaffende weiterhin vom ALG-Bezug aus
Seit der Änderung durch die Hartz-Gesetze fallen die meisten Beschäftigten der Film- und Fernsehbranche durch das soziale Raster der Arbeitslosenversicherung. Und dies, obwohl sie hohe Beiträge einzahlen. Der Grund ist: ihre Beschäftigungsverhältnisse sind meist zu kurzfristig, um die im Gesetz vorgesehene Anwartschaftszeit von 12 Monaten innerhalb von zwei Jahren zu erreichen.
Bereits vor zwei Jahren hatte die Enquetekommission Kultur in Deutschland Änderungsvorschläge unterbreitet, die alle Parteien guthießen. Trotzdem ist es der Großen Koalition bisher nicht gelungen, das Sozialgesetz zum Bezug von ALG I sinnvoll zu ändern.
Auf Drängen der Verbände der Film- und Fernsehwirtschaft gibt es nun einen Gesetzentwurf zur Neufassung der Anwartschaftszeiten, der allerdings völlig unzureichend ist. Er sieht vor, dass kurzfristig Beschäftigte bereits bei einem Arbeitsumfang von sechs Monaten (erreicht in zwei Jahren) einen ALG-Anspruch haben könnten. Allerdings ist diese gesenkte Anwartschaftszeit an Bedingungen geknüpft: 1. dürfen die jeweiligen Arbeitsverhältnisse überwiegend nicht länger als einen Monat sein. 2. darf der jährliche Verdienst nicht mehr als EUR 30.200 betragen.
Beide Bedingungen schließen die große Mehrheit der Beschäftigten der Film- und Fernsehbranche aus der Anwendung dieser Neuregelung aus. Sie läuft damit für diese Branche weitgehend ins Leere. Tatsächlich sind die typischen Beschäftigungsverhältnisse in der Film- und Fernsehbranche nämlich erheblich länger. Sinnvoll wäre für sie eine Kurzfristigkeits-Definition von zehn, besser: zwölf Wochen.
Kultur-Staatsminister Neumann hat auf dem Branchenhearing Filmwirtschaft am 12. März 2009 in Potsdam ausgeführt, dass er für eine tatsächliche Verbesserung der sozialen Situation der Film- und Medienschaffenden eintreten wird, die ihren spezifischen Arbeitsbedingungen entspricht. Die Verbände der Film- und Fernsehbranche unterstützen ihn darin.
Ein Scheitern der Reform der Anwartschaftszeiten wäre für die Film- und Medienwirtschaft als Innovationsbranche, in der sich Strukturen zukünftiger Arbeitsverhältnisse bereits heute abzeichnen, eine Katastrophe. Es wäre auch ein Armutszeugnis für die Erkenntnis- und Handlungsfähigkeit der politisch Verantwortlichen. Insbesondere Arbeitsminister Scholz erweist sich mit Finanzierungs- und auch mit ideologischen Vorbehalten zur Zeit als Verhinderer einer sozialen Absicherung von kreativen Berufen, die nicht in das Raster stetiger Beschäftigung passen. Eine solche eindimensionale Politik erweckt nicht den Anschein, zukunftsfähig zu sein.
V.i.S.d.P., für Rückfragen bzw. weiteren Informationen:
Dr. Jürgen Kasten, Geschäftsführer
Tel.: 089-34019108
juergen.kasten@regieverband.de
Arbeitsminister Scholz grenzt Film- und Fernsehschaffende weiterhin vom ALG-Bezug aus
Seit der Änderung durch die Hartz-Gesetze fallen die meisten Beschäftigten der Film- und Fernsehbranche durch das soziale Raster der Arbeitslosenversicherung. Und dies, obwohl sie hohe Beiträge einzahlen. Der Grund ist: ihre Beschäftigungsverhältnisse sind meist zu kurzfristig, um die im Gesetz vorgesehene Anwartschaftszeit von 12 Monaten innerhalb von zwei Jahren zu erreichen.
Bereits vor zwei Jahren hatte die Enquetekommission Kultur in Deutschland Änderungsvorschläge unterbreitet, die alle Parteien guthießen. Trotzdem ist es der Großen Koalition bisher nicht gelungen, das Sozialgesetz zum Bezug von ALG I sinnvoll zu ändern.
Auf Drängen der Verbände der Film- und Fernsehwirtschaft gibt es nun einen Gesetzentwurf zur Neufassung der Anwartschaftszeiten, der allerdings völlig unzureichend ist. Er sieht vor, dass kurzfristig Beschäftigte bereits bei einem Arbeitsumfang von sechs Monaten (erreicht in zwei Jahren) einen ALG-Anspruch haben könnten. Allerdings ist diese gesenkte Anwartschaftszeit an Bedingungen geknüpft: 1. dürfen die jeweiligen Arbeitsverhältnisse überwiegend nicht länger als einen Monat sein. 2. darf der jährliche Verdienst nicht mehr als EUR 30.200 betragen.
Beide Bedingungen schließen die große Mehrheit der Beschäftigten der Film- und Fernsehbranche aus der Anwendung dieser Neuregelung aus. Sie läuft damit für diese Branche weitgehend ins Leere. Tatsächlich sind die typischen Beschäftigungsverhältnisse in der Film- und Fernsehbranche nämlich erheblich länger. Sinnvoll wäre für sie eine Kurzfristigkeits-Definition von zehn, besser: zwölf Wochen.
Kultur-Staatsminister Neumann hat auf dem Branchenhearing Filmwirtschaft am 12. März 2009 in Potsdam ausgeführt, dass er für eine tatsächliche Verbesserung der sozialen Situation der Film- und Medienschaffenden eintreten wird, die ihren spezifischen Arbeitsbedingungen entspricht. Die Verbände der Film- und Fernsehbranche unterstützen ihn darin.
Ein Scheitern der Reform der Anwartschaftszeiten wäre für die Film- und Medienwirtschaft als Innovationsbranche, in der sich Strukturen zukünftiger Arbeitsverhältnisse bereits heute abzeichnen, eine Katastrophe. Es wäre auch ein Armutszeugnis für die Erkenntnis- und Handlungsfähigkeit der politisch Verantwortlichen. Insbesondere Arbeitsminister Scholz erweist sich mit Finanzierungs- und auch mit ideologischen Vorbehalten zur Zeit als Verhinderer einer sozialen Absicherung von kreativen Berufen, die nicht in das Raster stetiger Beschäftigung passen. Eine solche eindimensionale Politik erweckt nicht den Anschein, zukunftsfähig zu sein.
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