Ausschreibung des Deutschen Kurzfilmpreises 2009
Ausschreibung des Deutschen Kurzfilmpreises 2009
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann, wird am 29. Oktober 2009 den Deutschen Kurzfilmpreis 2009 als nationalen Spitzenpreis in Kooperation mit der Filmakademie Baden-Württemberg in Ludwigsburg verleihen.
Ausgezeichnet werden herausragende künstlerische und innovative Kurzfilme bis 30 Minuten Laufzeit in den Kategorien Spiel-, Dokumentar- und Animations-/Experimentalfilm sowie fakultativ ein Sonderpreis für Filme mit einer Laufzeit von mehr als 30 bis 78 Minuten. Mit den Auszeichnungen sind Preisgelder von insgesamt 230.000 Euro verbunden.
Die Entscheidung über die Auszeichnungen des Deutschen Kurzfilmpreises trifft der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien auf Empfehlung der Jury Deutscher Kurzfilmpreis.
Verbände und Einrichtungen des deutschen Films sind aufgefordert, ihre Vorschläge für den Deutschen Kurzfilmpreis bis zum 19. Juni 2009 an folgende Anschrift zu
senden:
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien -Filmreferat K 35- Graurheindorfer Str. 198
53117 Bonn
Das für die Einreichung auszufüllende Datenblatt ist unter www.kulturstaatsminister.de (Medienpolitik/Filmförderung/Preise/ Deutscher Kurzfilmpreis/Antrag) abrufbar.
Kontakt:
BKM, Filmreferat K 35, Tel.: 0228/99 681-3583, Fax: 0228/99 681-53583
E-Mail: Juergen.Gansel@bkm.bmi.bund.de
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
E-Mail: InternetPost@bundesregierung.de
Internet: http://www.bundesregierung.de /
Dorotheenstr. 84
D-10117 Berlin
Telefon: 03018 272 – 0
Telefax: 03018 272 – 2555
Ausschreibung des Deutschen Kurzfilmpreises 2009
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann, wird am 29. Oktober 2009 den Deutschen Kurzfilmpreis 2009 als nationalen Spitzenpreis in Kooperation mit der Filmakademie Baden-Württemberg in Ludwigsburg verleihen.
Ausgezeichnet werden herausragende künstlerische und innovative Kurzfilme bis 30 Minuten Laufzeit in den Kategorien Spiel-, Dokumentar- und Animations-/Experimentalfilm sowie fakultativ ein Sonderpreis für Filme mit einer Laufzeit von mehr als 30 bis 78 Minuten. Mit den Auszeichnungen sind Preisgelder von insgesamt 230.000 Euro verbunden.
Die Entscheidung über die Auszeichnungen des Deutschen Kurzfilmpreises trifft der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien auf Empfehlung der Jury Deutscher Kurzfilmpreis.
Verbände und Einrichtungen des deutschen Films sind aufgefordert, ihre Vorschläge für den Deutschen Kurzfilmpreis bis zum 19. Juni 2009 an folgende Anschrift zu
senden:
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien -Filmreferat K 35- Graurheindorfer Str. 198
53117 Bonn
Das für die Einreichung auszufüllende Datenblatt ist unter www.kulturstaatsminister.de (Medienpolitik/Filmförderung/Preise/ Deutscher Kurzfilmpreis/Antrag) abrufbar.
Kontakt:
BKM, Filmreferat K 35, Tel.: 0228/99 681-3583, Fax: 0228/99 681-53583
E-Mail: Juergen.Gansel@bkm.bmi.bund.de
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E-Mail: InternetPost@bundesregierung.de
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