SPD-Medienkommission: Für eine starke ARD
SPD-Medienkommission: Für eine starke ARD
Zur Diskussion um den ARD-internen Finanzausgleich erklärt die Medienkommission beim SPD-Parteivorstand unter ihrem Vorsitzenden Marc Jan Eumann, MdL:
Die Medienkommission der SPD bekennt sich zum föderalen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in einer dualen Rundfunkordnung in Deutschland und fordert alle politisch Verantwortlichen auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Bestand und die Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch in der Welt der digitalen Medien und des Internets zu gewährleisten.
Die Arbeitsgemeinschaft der Landesrundfunkanstalten (ARD) ist neben dem ZDF und dem Deutschlandradio Bestandteil des öffentlich-rechtlichen Systems in Deutschland. Sie lebt und profitiert vom Zusammenwirken großer und kleiner Einheiten mit unterschiedlichen Profilen. Sinn und Zweck der ARD-Gründung war und ist es, allen Anstalten die Möglichkeit zu geben, sich bundesweit einzubringen und darzustellen. Maßnahmen wie der Finanzausgleich oder Strukturhilfen für kleinere Landesrundfunkanstalten sind sinnvoll und notwendig, um das System aufrechtzuerhalten und fortzuentwickeln.
Die Medienkommission kritisiert, dass der Finanzausgleich auch in der neuen Gebührenperiode nur unzureichend ausgestaltet ist. Die im Rundfunkstaatsvertrag, in den Beschlüssen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) und den Bonner Beschlüssen der ARD-Intendanten getroffenen Grundsatzentscheidungen weisen in die richtige Richtung, sind jedoch in ihren inhaltlichen Festlegungen unzureichend.
Vor diesem Hintergrund lässt der Beschluss der Ministerpräsidenten vom
23. Oktober 2008 zu Recht deutlich erkennen, dass die bisherigen Lösungsansätze nur als Zwischenlösung angesehen werden. Sie sind im Ergebnis nicht ausreichend, der aufgabengerechten Finanzierung insbesondere der kleinen Rundfunkanstalten Rechnung zu tragen.
Die Medienkommission erwartet von der Rundfunkkommission der Länder eine intensive Befassung mit dem Thema, um noch im Jahr 2009 eine zielführende Lösung zu finden. Nicht zuletzt aufgrund der unzureichenden Bonner Beschlüsse der ARD-Intendanten bestehen erhebliche Zweifel an der Selbstregulierungsfähigkeit der ARD. Es zeichnet sich bereits ab, dass die divergierenden Interessen der einzelnen Landesrundfunkanstalten eine konsensuale Lösung, die dem Finanzbedarf der kleinen Anstalten tatsächlich gerecht wird, erschweren, wenn nicht unmöglich machen. Die Medienkommission hält daher eine staatsvertragliche Lösung für erforderlich, sofern die ARD bis Dezember 2009 kein ausreichendes Konzept vorlegen sollte.
Die Erfahrungen der letzten Jahre seit der Absenkung der Finanzausgleichsmasse haben gezeigt, dass das System der ARD zwar insgesamt ausreichend finanziert ist, den kleinen Rundfunkanstalten jedoch trotz großer Sparmaßnahmen eine funktionsgerechte Aufgabenwahrnehmung auf Dauer nicht möglich ist.
Die bisherigen Bemühungen zur Verbesserung des Finanzausgleichs haben verdeutlicht, dass die in den Bonner Beschlüssen verabredeten einzelvertraglichen Strukturveränderungen verwaltungstechnisch aufwändig und wenig effektiv sind.
Neben dem Ausbau von Kooperationen zwischen den ARD-Anstalten insgesamt zum optimierten Einsatz von Gebührenmitteln hält die Medienkommission die pauschale Erhöhung der Finanzausgleichsmasse von derzeit einem Prozent der Nettogebühreneinnahmen auf mindestens 1,5 Prozent geeignet, eine dauerhafte Lösung zu erreichen. Die Medienkommission der SPD fordert ARD und Staatsvertragsgeber auf, sich zeitnah auf diese Vorgehensweise zu verständigen und die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, den Rundfunkstaatsvertrag entsprechend zu ändern.
Gemäß § 14 RStV hat die Finanzausstattung den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in die Lage zu versetzen, seine Aufgaben zu erfüllen. Der Finanzausgleich ist Bestandteil des Finanzierungssystems der ARD; er stellt insbesondere eine funktionsgerechte Aufgabenerfüllung der Anstalten Saarländischer Rundfunk (SR) und Radio Bremen (RB) sicher. Die Finanzausgleichsmasse wurde infolge eines Beschlusses der Ministerpräsidenten gem. § 14 RFinStV in der Zeit ab dem 1. Januar 2001 von 1,9 Prozent auf ein Prozent des ARD-Nettogebührenaufkommens reduziert.
Die KEF hat in ihrem 16. Bericht im Dezember 2007 zum Finanzausgleich unter anderem festgestellt, dass Radio Bremen (RB) und Saarländischer Rundfunk (SR) gravierende Sparmaßnahmen vorgenommen haben. Dennoch habe sich ihre finanzielle Lage verschärft. Eine Verbesserung der Ertragssituation sei schon infolge der demografischen Entwicklung nicht zu erwarten. Der gegenwärtige Finanzausgleich sei nicht mehr in der Lage, die Lebens- und Funktionsfähigkeit der kleinen Anstalten sicherzustellen. Zudem stoße die Ausweitung der Kooperation mit anderen ARD-Anstalten durch entlastende Programmübernahmen zunehmend an Grenzen. Auch den kleinen Anstalten müsse die eigenverantwortliche Gestaltung eines identitätswahrenden Programms möglich bleiben. Im Ergebnis müsse daher die Finanzausgleichsmasse neu bemessen werden.
Nach dem Kenntnisstand der Medienkommission müsste sich die Finanzausgleichsmasse auf eine Größenordnung von mindestens 1,5 Prozent belaufen, um die Funktionsfähigkeit der kleinen Anstalten dauerhaft sicherzustellen.
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Parteivorstand
Wilhelmstraße 141, 10963 Berlin
Telefon (030) 25991-300, FAX (030) 25991-507
Herausgeber: Hubertus Heil
Redaktion: Stefan Giffeler
e-mail: pressestelle@spd.de
Internet: http://www.spd.de
SPD-Medienkommission: Für eine starke ARD
Zur Diskussion um den ARD-internen Finanzausgleich erklärt die Medienkommission beim SPD-Parteivorstand unter ihrem Vorsitzenden Marc Jan Eumann, MdL:
Die Medienkommission der SPD bekennt sich zum föderalen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in einer dualen Rundfunkordnung in Deutschland und fordert alle politisch Verantwortlichen auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Bestand und die Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch in der Welt der digitalen Medien und des Internets zu gewährleisten.
Die Arbeitsgemeinschaft der Landesrundfunkanstalten (ARD) ist neben dem ZDF und dem Deutschlandradio Bestandteil des öffentlich-rechtlichen Systems in Deutschland. Sie lebt und profitiert vom Zusammenwirken großer und kleiner Einheiten mit unterschiedlichen Profilen. Sinn und Zweck der ARD-Gründung war und ist es, allen Anstalten die Möglichkeit zu geben, sich bundesweit einzubringen und darzustellen. Maßnahmen wie der Finanzausgleich oder Strukturhilfen für kleinere Landesrundfunkanstalten sind sinnvoll und notwendig, um das System aufrechtzuerhalten und fortzuentwickeln.
Die Medienkommission kritisiert, dass der Finanzausgleich auch in der neuen Gebührenperiode nur unzureichend ausgestaltet ist. Die im Rundfunkstaatsvertrag, in den Beschlüssen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) und den Bonner Beschlüssen der ARD-Intendanten getroffenen Grundsatzentscheidungen weisen in die richtige Richtung, sind jedoch in ihren inhaltlichen Festlegungen unzureichend.
Vor diesem Hintergrund lässt der Beschluss der Ministerpräsidenten vom
23. Oktober 2008 zu Recht deutlich erkennen, dass die bisherigen Lösungsansätze nur als Zwischenlösung angesehen werden. Sie sind im Ergebnis nicht ausreichend, der aufgabengerechten Finanzierung insbesondere der kleinen Rundfunkanstalten Rechnung zu tragen.
Die Medienkommission erwartet von der Rundfunkkommission der Länder eine intensive Befassung mit dem Thema, um noch im Jahr 2009 eine zielführende Lösung zu finden. Nicht zuletzt aufgrund der unzureichenden Bonner Beschlüsse der ARD-Intendanten bestehen erhebliche Zweifel an der Selbstregulierungsfähigkeit der ARD. Es zeichnet sich bereits ab, dass die divergierenden Interessen der einzelnen Landesrundfunkanstalten eine konsensuale Lösung, die dem Finanzbedarf der kleinen Anstalten tatsächlich gerecht wird, erschweren, wenn nicht unmöglich machen. Die Medienkommission hält daher eine staatsvertragliche Lösung für erforderlich, sofern die ARD bis Dezember 2009 kein ausreichendes Konzept vorlegen sollte.
Die Erfahrungen der letzten Jahre seit der Absenkung der Finanzausgleichsmasse haben gezeigt, dass das System der ARD zwar insgesamt ausreichend finanziert ist, den kleinen Rundfunkanstalten jedoch trotz großer Sparmaßnahmen eine funktionsgerechte Aufgabenwahrnehmung auf Dauer nicht möglich ist.
Die bisherigen Bemühungen zur Verbesserung des Finanzausgleichs haben verdeutlicht, dass die in den Bonner Beschlüssen verabredeten einzelvertraglichen Strukturveränderungen verwaltungstechnisch aufwändig und wenig effektiv sind.
Neben dem Ausbau von Kooperationen zwischen den ARD-Anstalten insgesamt zum optimierten Einsatz von Gebührenmitteln hält die Medienkommission die pauschale Erhöhung der Finanzausgleichsmasse von derzeit einem Prozent der Nettogebühreneinnahmen auf mindestens 1,5 Prozent geeignet, eine dauerhafte Lösung zu erreichen. Die Medienkommission der SPD fordert ARD und Staatsvertragsgeber auf, sich zeitnah auf diese Vorgehensweise zu verständigen und die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, den Rundfunkstaatsvertrag entsprechend zu ändern.
Gemäß § 14 RStV hat die Finanzausstattung den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in die Lage zu versetzen, seine Aufgaben zu erfüllen. Der Finanzausgleich ist Bestandteil des Finanzierungssystems der ARD; er stellt insbesondere eine funktionsgerechte Aufgabenerfüllung der Anstalten Saarländischer Rundfunk (SR) und Radio Bremen (RB) sicher. Die Finanzausgleichsmasse wurde infolge eines Beschlusses der Ministerpräsidenten gem. § 14 RFinStV in der Zeit ab dem 1. Januar 2001 von 1,9 Prozent auf ein Prozent des ARD-Nettogebührenaufkommens reduziert.
Die KEF hat in ihrem 16. Bericht im Dezember 2007 zum Finanzausgleich unter anderem festgestellt, dass Radio Bremen (RB) und Saarländischer Rundfunk (SR) gravierende Sparmaßnahmen vorgenommen haben. Dennoch habe sich ihre finanzielle Lage verschärft. Eine Verbesserung der Ertragssituation sei schon infolge der demografischen Entwicklung nicht zu erwarten. Der gegenwärtige Finanzausgleich sei nicht mehr in der Lage, die Lebens- und Funktionsfähigkeit der kleinen Anstalten sicherzustellen. Zudem stoße die Ausweitung der Kooperation mit anderen ARD-Anstalten durch entlastende Programmübernahmen zunehmend an Grenzen. Auch den kleinen Anstalten müsse die eigenverantwortliche Gestaltung eines identitätswahrenden Programms möglich bleiben. Im Ergebnis müsse daher die Finanzausgleichsmasse neu bemessen werden.
Nach dem Kenntnisstand der Medienkommission müsste sich die Finanzausgleichsmasse auf eine Größenordnung von mindestens 1,5 Prozent belaufen, um die Funktionsfähigkeit der kleinen Anstalten dauerhaft sicherzustellen.
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