Killerspiele gehören verboten
Killerspiele gehören verboten
Joachim Herrmann: Gewalt verherrlichende Killerspiele gehören verboten – Was bei Kinderpornographie möglich ist, muss auch für brutale Killerspiele gelten
Nach den Worten des Bayerischen Innenministers Joachim Herrmann gehören Gewalt verherrlichende Killerspiele genau so verboten wie die Darstellung von Kinderpornographie im Internet: „Ich kann nicht nachvollziehen, wieso man sich im politischen Berlin weitgehend einig ist, Kinderpornographie im Internet zu verbieten und das mit allen Mitteln auch konsequent durchsetzen will, dies aber bei Gewalt verherrlichenden und extrem grausamen Killerspielen nicht möglich sein soll. Die Vollzugsprobleme, ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot von Killerspielen durchzusetzen, sind nicht größer als die Durchsetzung des Verbots von Kinderpornographie. Im Gegenteil: ein strafrechtliches Verbot oder eine Indizierung zerstört wegen des damit verbundenen Werbeverbots wirksam die Marktchancen derartiger Gewaltspiele. Entweder der Staat versucht, das durchzusetzen oder er streicht völlig die Segel.“
Herrmann verwies darauf, dass bereits heute Gewalt verherrlichende Darstellungen nach dem Strafgesetzbuch strafbar sind. Das derzeitige Verfahren der freiwilligen Selbstkontrolle müsse kritisch überprüft werden, damit Killerspiele definitiv keine Chance mehr auf eine Marktfreigabe haben.
Pressesprecher: Oliver Platzer
Telefon: (089) 2192 -2114
Telefax: (089) 2192 -12721
E-Mail: presse@stmi.bayern.de
Killerspiele gehören verboten
Joachim Herrmann: Gewalt verherrlichende Killerspiele gehören verboten – Was bei Kinderpornographie möglich ist, muss auch für brutale Killerspiele gelten
Nach den Worten des Bayerischen Innenministers Joachim Herrmann gehören Gewalt verherrlichende Killerspiele genau so verboten wie die Darstellung von Kinderpornographie im Internet: „Ich kann nicht nachvollziehen, wieso man sich im politischen Berlin weitgehend einig ist, Kinderpornographie im Internet zu verbieten und das mit allen Mitteln auch konsequent durchsetzen will, dies aber bei Gewalt verherrlichenden und extrem grausamen Killerspielen nicht möglich sein soll. Die Vollzugsprobleme, ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot von Killerspielen durchzusetzen, sind nicht größer als die Durchsetzung des Verbots von Kinderpornographie. Im Gegenteil: ein strafrechtliches Verbot oder eine Indizierung zerstört wegen des damit verbundenen Werbeverbots wirksam die Marktchancen derartiger Gewaltspiele. Entweder der Staat versucht, das durchzusetzen oder er streicht völlig die Segel.“
Herrmann verwies darauf, dass bereits heute Gewalt verherrlichende Darstellungen nach dem Strafgesetzbuch strafbar sind. Das derzeitige Verfahren der freiwilligen Selbstkontrolle müsse kritisch überprüft werden, damit Killerspiele definitiv keine Chance mehr auf eine Marktfreigabe haben.
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